Meine Leistungen

Von der Bestandsaufnahme bis zum Förderantrag

Sieben Leistungen, die ich einzeln oder als Gesamtpaket anbiete – abgestimmt auf Ihr Sanierungs- oder Neubauvorhaben und die aktuellen Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Leistung 01

Ihr individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)

50 % Zuschuss durch die BAFA
  • 3–5 Ortsbegehungen und vollständige Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes.
  • Pläne als DWG/PDF und anschauliche 3D-Gebäudesimulation.
  • Stufenweise oder komplette Sanierungsstrategie, passend zu Budget und Zeitplan.
  • Unterstützung bei der Förderantragstellung.
  • Bearbeitungszeit in der Regel 4–8 Wochen.
Mehr Details zur Förderung

Die BAFA fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten. Wird der Fahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert, kommt ein einmaliger WEG-Bonus von 250 € hinzu (BAFA). Wer später Einzelmaßnahmen nach BEG EM umsetzt, profitiert zusätzlich vom iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung (bis zu 20 % statt 15 %) und eine höhere Kostenobergrenze von 60.000 € statt 30.000 € je Wohneinheit.

Leistung 02

Energieberatung nach GModG

10 Heizungsoptionen statt starrer Quote
  • Beratung zu Wärmeversorgung: Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie, Hybrid- und Biomasseheizung.
  • Baubegleitung während der Umsetzung.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung der gewählten Lösung.
  • Wärmebrücken- und Tauwasser-Check sowie Wohngesundheit im Blick.
  • CO₂-Bilanz-Optimierung des Gesamtkonzepts.
Mehr Details zum GModG-Bezug

Mit dem GModG entfällt die bisherige starre 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch. Stattdessen stehen zehn technologieoffene Optionen zur Wahl – darunter neu auch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung. Das schafft mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Beratungsbedarf: Ich helfe Ihnen, die für Ihr Gebäude wirtschaftlichste und zukunftssichere Lösung zu finden. Mehr dazu auf der Seite Das neue GModG.

Leistung 03

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Basis jeder Heizungsplanung
  • 2–3 Ortsbegehungen für eine präzise Bestandsaufnahme.
  • Raumweise Berechnung nach DIN EN 12831, nicht nur überschlägig.
  • Ausführlicher Bericht mit Empfehlung zur passenden Heizungstechnik.
  • Einbindung der Ergebnisse in Ihren Sanierungsplan.
  • Bearbeitungszeit in der Regel 1–4 Wochen.
Leistung 04

Heizungssysteme & Wärmepumpen-Simulation

bis 70 % Förderung (KfW 458)
  • Bedarfsanalyse und Wärmepumpen-Simulation für Ihr konkretes Gebäude.
  • Vergleich von PV- und PVT-Lösungen zur Eigenstromversorgung der Wärmepumpe.
  • Systemauslegung, Solarintegration und technische Umsetzungsplanung.
  • Effizienzberatung und vollständige Dokumentation.
  • Unterstützung beim Förderantrag.
Mehr Details zur Förderung

Die KfW-Heizungsförderung (458) besteht aus einer Grundförderung von 30 %, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % sowie einem einkommensabhängigen Bonus von 30 %. Ein Effizienzbonus von 5 % gilt für Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder einem natürlichen Kältemittel. Die Boni sind kombiniert auf 70 % gedeckelt, bei förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit – maximal 21.000 € Zuschuss, bei Biomasseheizungen zzgl. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag (KfW).

Leistung 05

Lüftungskonzept

Schutz vor Feuchte & Schimmel
  • Analyse der Gebäudehülle und Luftdichtheit.
  • Konzepterstellung nach DIN 1946-6 bei Fenstertausch oder luftdichter Sanierung.
  • Fachplanernachweis für Förderanträge und Baugenehmigung.
  • Vollständige Dokumentation und Beratung zur Umsetzung.
Leistung 06

Wärmebrücken-Nachweis

Pflicht für viele Förderprogramme
  • Detaillierter oder gleichwertiger Nachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2.
  • Ψ-Wert-Berechnung für kritische Anschlussdetails.
  • Vollständige Dokumentation für Förderantrag und Nachhaltigkeitsnachweis.
  • Einbindung in Ihren Sanierungsfahrplan oder Neubauantrag.
Leistung 07

Lebenszyklusanalyse (LCA) von Baustoffen

Ab 2028/2030 GModG-relevant
  • Materialanalyse und CO₂-Fußabdruck-Berechnung nach EN 15804+A2 und ISO 14040/14044.
  • Bilanzierung über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.
  • Konkrete Reduktionsempfehlungen für den Materialeinsatz.
  • Dokumentation als Umweltproduktdeklaration (EPD) und Unterstützung bei der QNG-Zertifizierung.
Mehr Details zum GModG-Bezug

Mit dem GModG wird die Bilanzierung von Lebenszyklus-Treibhausgasen ab 2028 für Neubauten über 1.000 m² Nutzfläche und ab 2030 für alle Neubauten Pflicht, berechnet nach DIN SPEC 91606:2026-07. Der Bericht wird Teil des Energieausweises. Wer heute schon eine LCA-Analyse durchführen lässt, ist auf diese Anforderung vorbereitet – mehr dazu auf der Seite Das neue GModG.

Leistung 08

Nachhaltigkeitsberatung: Gründach, Retentionsdach & Stadtklima

bis 5.000 € Zuschuss (Stadt Karlsruhe)
  • Machbarkeitscheck für Dach- und Fassadenbegrünung, inklusive Statik- und Substrathinweisen.
  • Planung von Retentions- bzw. Abflussminderungsdächern zur Regenwasserrückhaltung nach dem Schwammstadt-Prinzip.
  • Bewertung von Kühlungs- und Stadtklimaeffekten sowie Biodiversitätspotenzial Ihrer Dachfläche.
  • Unterstützung bei der Kombination mit einer energetischen Dachsanierung und den passenden Förderanträgen.
  • Beratung zu Niederschlagswassergebühr-Ermäßigungen und zum städtischen Begrünungs-Förderprogramm.
Mehr Details zu Gründach, Retention & Förderung

Ein begrüntes Dach ist mehr als Optik: Es verzögert und reduziert den Regenwasserabfluss, kühlt im Sommer durch Verdunstung und erweitert den Lebensraum für Insekten und Kleintiere – Details dazu weiter unten im Abschnitt „Grüne Gebäude & Stadtklima“. In Karlsruhe fördert das Gartenbauamt Dachbegrünung mit 30 €/m² (extensiv) bzw. 45 €/m² (intensiv), maximal 5.000 € pro Anwesen, und die Stadt reduziert die Niederschlagswassergebühr für begrünte Dächer. Ist eine Dachsanierung ohnehin fällig, lässt sich die Begrünung häufig mit der energetischen Sanierung und einer BAFA-Förderung kombinieren – als zertifizierter Energieeffizienz-Experte begleite ich beide Anträge aus einer Hand.

Nachhaltigkeitsberatung

Grüne Gebäude & Stadtklima: Dachbegrünung, Retentionsdach & Biodiversität

Ein begrüntes Dach ist Regenwassermanagement, Klimaanpassung und Lebensraum in einem – und lässt sich in Karlsruhe gezielt fördern. Die folgenden Effekte prüfe und plane ich gemeinsam mit Ihnen.

Dachbegrünung: extensiv & intensiv

Extensive Begrünung (ab ca. 8 cm Substrat, pflegearm) oder intensive Dachgärten (ab ca. 30 cm) verbessern den sommerlichen Wärmeschutz und binden je nach Aufbau 40–99 % des jährlichen Niederschlags, bevor er verzögert abfließt (Stadt und Grün).

Retentions- & Abflussminderungsdach

Eine zusätzliche Speicherschicht unter dem Substrat hält Regenwasser gezielt zurück (lat. „retinere“) und gibt es erst gedrosselt über Stunden bis Tage an Kanalisation oder Versickerung ab – mit 75–140 l/m² Speichervolumen je nach Systemaufbau reduziert das Abflussspitzen bei Starkregen deutlich und entlastet die Kanalnetze (Baunetz Wissen, BBSR). Das entspricht dem Prinzip der „Schwammstadt“.

Kühlung im urbanen Raum

Über Verdunstung geben Gründächer gespeichertes Regenwasser als Kühlung wieder ab: Extensive Gründächer verdunsten rund 70 % des Jahresniederschlags und senken so die Innenraumtemperatur im Dachgeschoss um etwa 3–5 °C – ein wirksamer Beitrag gegen den städtischen Hitzeinseleffekt (BAFU, ingenieur.de).

Biodiversitätsdach: Lebensraumerweiterung

Sonst tote Dachflächen werden mit variierender Substrattiefe (mind. ca. 10 cm), Kies- und Totholzstrukturen sowie standortgerechten Pflanzen zu Nist- und Nahrungshabitat für Insekten und bodenlebende Kleintiere – eine ökologische Aufwertung ohne zusätzlichen Flächenverbrauch (BuGG, KfW-Stiftung).

Fassadenbegrünung

Bodengebundene oder wandgebundene Begrünungssysteme kühlen die Fassade im Sommer, schützen den Wärmedämmverbund vor UV-Strahlung und verbessern das Mikroklima direkt am Gebäude.

Förderung für Gründach & Retentionsdach in Karlsruhe

  • Das Gartenbauamt Karlsruhe fördert Dachbegrünung im Rahmen des Programms „Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ mit 30 €/m² (extensiv) bzw. 45 €/m² (intensiv, ab 30 cm Substrat) sowie 10 €/Kletterpflanze bei Fassadenbegrünung – maximal 5.000 € pro Anwesen, ab 15 m² zusammenhängender Fläche und mit 5-jähriger Pflegepflicht. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, es gilt „first come, first served“ ohne Rechtsanspruch (Förderrichtlinie Stadt Karlsruhe). Kontakt: Gartenbauamt, Lammstraße 7a, Tel. 0721 133-6732.
  • Begrünte Dächer reduzieren zusätzlich die Niederschlagswassergebühr: Der Faktor sinkt bei extensiver Begrünung (ab 8 cm) auf 0,5, bei intensiver Begrünung bzw. Dachgärten (ab 30 cm) auf 0,0 – die Fläche zählt dann gebührenfrei (Merkblatt Entwässerungsgebühren).
  • Ist die Dachbegrünung Teil einer energetischen Dachsanierung, kann sie zusätzlich über die BAFA/KfW-Förderung für die Gebäudehülle mitfinanziert werden (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus) – ich prüfe als zertifizierter Energieeffizienz-Experte, wie sich beide Förderwege kombinieren lassen (energie-fachberater.de).