Aktuelles

Fachartikel aus der Beratungspraxis

Kurze, aktuell gehaltene Einblicke in Themen, die mir in der täglichen Energieberatung begegnen – von der Ökobilanz bis zur Wärmepumpen-Förderung.

Aktualisiert Juli 2026 · zuerst veröffentlicht Januar 2025

Lebenszyklusorientierte Betrachtung von Baustoffen

Warum die CO₂-Bilanzierung über den gesamten Lebenszyklus für nachhaltiges Bauen entscheidend wird – und ab 2028/2030 auch gesetzlich relevant.

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Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA) bewertet die Umweltwirkungen eines Bauwerks von der Rohstoffgewinnung über Herstellung, Errichtung und Nutzung bis zum Rückbau. Methodische Grundlage sind die internationalen Normen ISO 14040 und ISO 14044 sowie die europäische Bauwerksnorm EN 15804, die Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Bauprodukte standardisiert. Ergänzend regelt ISO 21930 die Anwendung im Hochbau.

Vorteile: Eine LCA macht versteckte CO₂-Lasten sichtbar, die in der reinen Betriebsenergiebetrachtung nicht auftauchen – etwa die "graue Energie" in Beton, Dämmstoffen oder Stahl. Das schafft eine belastbare Grundlage für Materialentscheidungen und ist Voraussetzung für die Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Herausforderungen: Belastbare Ökobilanzdaten sind nicht für jedes Bauprodukt gleich gut verfügbar, und die Berechnung erfordert Fachkenntnis. Institutionen wie das Umweltbundesamt (UBA) und die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) stellen Referenzdaten und Bewertungssysteme bereit, die die Praxis zunehmend vereinheitlichen.

Ausblick: Mit dem GModG wird die Bilanzierung von Lebenszyklus-Treibhausgasen ab 2028 für große und ab 2030 für alle Neubauten verpflichtend – berechnet nach der neuen DIN SPEC 91606:2026-07 und als Teil des Energieausweises. Wer heute schon eine LCA erstellen lässt, ist auf diese Pflicht vorbereitet.

Aktualisiert Juli 2026

Wärmepumpen im Vergleich: Luft, Erdreich, Wasser

Welche Wärmequelle für Ihr Gebäude passt, hängt von Grundstück, Heizlast und Vorlauftemperatur ab – und von der aktuellen Förderung.

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Luft-Wasser-Wärmepumpen sind unkompliziert zu installieren und ohne Erdarbeiten möglich, arbeiten aber bei tiefen Außentemperaturen etwas weniger effizient. Erdreich- und Wasser-Wärmepumpen erreichen ganzjährig stabilere Jahresarbeitszahlen, erfordern aber Bohrungen oder eine Wasserrechtsgenehmigung. In der Simulation vergleiche ich für Ihr Gebäude Investitionskosten, Betriebskosten und Fördersätze.

Die KfW-Heizungsförderung (458) gewährt seit Januar 2024 eine Grundförderung von 30 %, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %, einen Einkommensbonus von 30 % und einen Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder natürlichem Kältemittel – kombiniert gedeckelt auf 70 %, maximal 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten (KfW).

Aktualisiert Juli 2026

Effizienzhäuser: Neubau und Sanierung nach GModG

Die KfW-Effizienzhaus-Stufen bleiben zentrales Förderkriterium – mit neuen Primärenergiefaktoren durch das GModG.

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Bei der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) sind Kredite bis 150.000 € pro Wohneinheit möglich, mit Tilgungszuschüssen von 5 bis 45 % je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe – bei Stufe EH40 bis zu 67.500 € nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Beim klimafreundlichen Neubau (KfW 297/298) gelten seit März 2026 effektive Jahreszinsen von 1,00–1,04 % für EH55 und 0,60 % für EH40, bei zehnjähriger Zinsbindung und Förderbeträgen von 100.000 bis 150.000 € je Wohneinheit.

Durch das GModG ändert sich zudem die Berechnungsgrundlage: Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 1,8 auf 1,5, der CO₂-Faktor von 560 auf 100 g/kWh – ein Effekt, der sich in allen künftigen Effizienzhaus-Nachweisen niederschlägt.

Aktualisiert Juli 2026

Wärmebrücken richtig nachweisen

Ein sauberer Wärmebrücken-Nachweis ist oft Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Sanierung.

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Wärmebrücken sind lokale Schwachstellen der Gebäudehülle, an denen mehr Wärme nach außen dringt als in der Fläche daneben – etwa an Balkonplatten, Fensterstürzen oder Dachanschlüssen. Der Nachweis erfolgt nach DIN 4108 Beiblatt 2, entweder pauschal oder über eine detaillierte Ψ-Wert-Berechnung der einzelnen Anschlussdetails.

Ein detaillierter Nachweis lohnt sich meist finanziell, weil er im Förderantrag oft einen günstigeren Wärmebrückenzuschlag ermöglicht als der pauschale Ansatz – besonders bei Bestandsgebäuden mit komplexer Geometrie.

Aktualisiert Juli 2026

iSFP-Förderung 2026: Das ändert sich

Aktuelle BAFA-Fördersätze für den individuellen Sanierungsfahrplan – inklusive WEG- und Folgebonus.

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Die BAFA fördert einen individuellen Sanierungsfahrplan weiterhin mit 50 % des Beratungshonorars: maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 850 € ab drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt ein einmaliger Bonus von 250 € für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung hinzu.

Besonders lohnend bleibt der iSFP-Bonus: Wer eine im Fahrplan empfohlene Einzelmaßnahme später über die BEG-EM-Förderung umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung – bis zu 20 % statt 15 % – und eine auf 60.000 € statt 30.000 € je Wohneinheit erhöhte Kostenobergrenze (BAFA).