Das neue GModG: Was sich für Eigentümer ändert
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt. Die wichtigste Neuerung: Die starre 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch entfällt – an ihre Stelle treten zehn technologieoffene Heizungsoptionen. Hier die für Eigentümerinnen und Eigentümer wichtigsten der insgesamt 17 Änderungen.
Kompakt erklärt
65-%-EE-Pflicht entfällt
Statt einer pauschalen Vorgabe gilt ein Katalog von 10 technologieoffenen Heizungsoptionen (§ 42 GModG) – von der Wärmepumpe bis zur hocheffizienten KWK.
Bio-Treppe für fossile Heizungen
Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleiben möglich, müssen aber steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, bis 60 % ab 2040.
Solarthermie als Erfüllungsoption
Solarthermie oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung können die Bio-Treppen-Pflicht ersetzen – bei Ein-/Zweifamilienhäusern ab 0,04 m² Aperturfläche pro m² Nutzfläche.
Energieausweise werden digitaler
Ausweise werden künftig digital und maschinenlesbar, mit deutlich mehr Pflichtangaben – u. a. zu Smart-Readiness und Treibhausgasen.
Lebenszyklus-Treibhausgase (LCA)
Ab 2028 für große, ab 2030 für alle Neubauten Pflicht: eine Ökobilanz nach DIN SPEC 91606:2026-07 wird Teil des Energieausweises.
Solarpflichten kommen stufenweise
Ab 2027 für neue öffentliche und größere Nichtwohngebäude, ab 2030 auch für neue Wohngebäude – Photovoltaik oder Solarthermie zur Wahl.
Nullemissionsgebäude ab 2028/2030
Neue öffentliche Nichtwohngebäude ab 2028, alle Neubauten ab 2030: keine standortbezogenen CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr erlaubt.
Mehr Wahlfreiheit, mehr Beratungsbedarf
Die Heizungswahl wird flexibler, aber komplexer: Heizlast, Gebäudehülle, Förderung und Nachweispflichten müssen gemeinsam betrachtet werden.
Was bedeutet das für Sie?
So begleite ich Sie durch die neuen Anforderungen
- Ein individueller Sanierungsfahrplan ist jetzt wichtiger denn je: Bei zehn möglichen Heizungsoptionen hilft eine strukturierte Strategie, die wirtschaftlichste Lösung für Ihr Gebäude zu finden.
- Meine Energieberatung nach GModG prüft, ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder Solarthermie-Ergänzung zu Ihrer Gebäudehülle und Ihrem Budget passt.
- Bei Neubauprojekten lohnt sich eine frühzeitige Lebenszyklusanalyse – auch mit Blick auf die kommende LCA-Pflicht ab 2028/2030.